Sie können zunächst zu der angegebenen Telefonsprechzeit einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. In diesem können Sie ihr Anliegen schildern und wir können das weitere Vorgehen besprechen. Die Kosten für das Erstgespräch werden von Ihrer Krankenkasse in der Regel immer übernommen. Bei Fragen zur Abrechnung bzw. Kostenübernahme begleite ich Sie gerne von Anfang an.
Probatorik
Nach einem ersten Kennenlernen im Rahmen des Erstgesprächs stehen uns bis zu 5 weitere Stunden zur Therapievorbereitung zur Verfügung. In diesen Stunden haben Sie zum einen die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich im Gespräch wohlfühlen und sich eine gemeinsame Arbeit vorstellen können. Zum anderen dient uns die sogenannte Probatorik zur genauen Problembeschreibung, Diagnostik und Planung des weiteren therapeutischen Prozesses.
Dauer und Frequenz der Psychotherapie
Ihr Anliegen bestimmt die Dauer der Behandlung und die Häufigkeit der Sitzungen. Es hat sich gezeigt, dass durch psychotherapeutische Arbeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden, oft auch schon in kurzer Zeit. Eine Kurzzeittherapie dauert üblicherweise 24 Stunden, eine Langzeittherapie 60 bis 80 Stunden.
Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Bei Expositionsübungen oder in Krisensituationen können kurzzeitig auch mehr Sitzungen pro Woche erforderlich sein. Im Rahmen einer Psychotherapie ist es oft sinnvoll, auch nahe Bezugspersonen zu einem Gespräch mit einzuladen.
Einzel- und Gruppentherapie
Ich biete Einzel- und Gruppenpsychotherapeutische Behandlungen an. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an einer Therapiegruppe haben, schreiben Sie mir gerne eine E-Mail oder melden Sie sich telefonisch zu der angegebenen Telefonsprechzeit.
Kosten und Abrechnung
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis, wenn es eine Indikation für eine Psychotherapie gibt. Für Sie entstehen keine Kosten. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Die Abrechnung erfolgt wie beim Arzt über Ihre Krankenkassenkarte. Bitte bringen Sie Ihre Karte zum ersten Gespräch sowie am Anfang jedes Quartals mit. Sollten Sie in den letzten beiden Jahren eine Therapie gemacht haben, informieren Sie mich bitte, da dies Einfluss auf die formale Beantragung der Therapie bei Ihrer Kasse haben kann.
Private Krankenkassen und Selbstzahler*innen
Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die genauen Modalitäten unterscheiden sich aber sowohl zwischen den Kassen, als auch zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen innerhalb einer Krankenkasse. Bitte klären Sie vor dem ersten Gespräch mit Ihrer Kasse, ob und in welchem Umfang die Kasse die Therapie bei einem psychologischen Psychotherapeuten bezahlt. Die Kosten für die ersten fünf Sitzungen der probatorischen Phase werden meist übernommen. Für die Therapie selbst muss meist ein Antrag gestellt werden.
Natürlich können Sie die Therapie auch selbst bezahlen. Sowohl bei privaten Krankenkassen wie bei Selbstzahlern richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Coaching
Coaching ist keine Heilbehandlung und wird nicht von Krankenkassen übernommen. Anders als Psychotherapie ist Coaching umsatzsteuerpflichtig. Bezüglich der konkreten Honorare treten Sie bitte mit mir in Kontakt.
Berufsgenossenschaften
Im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) können die Kosten von Psychotherapie übernommen werden. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab, ob und wie viele Sitzungen übernommen werden. Ich rechne die Stunden dann direkt mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.